Beiträge |
Euro/jährlich |
Bemerkungen |
Erwachsene ab Vollendung des 18. Lebensjahres |
95,-- |
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Ehegatten/Lebensgefährten 1. Person 2. Person |
95,-- 60,-- |
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Jugendliche bis Vollendung des 18. Lebensjahres |
30,-- |
Der Jugendbeitrag hat Gültigkeit bis zum 31.12. des laufenden Jahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird. |
Studenten,Schüler, Auszubildende ab Vollendung des 18. bis Vollendung des 25. Lebensjahres |
30,-- |
Dieser Beitrag hat Gültigkeit bis zum 31.12. des laufenden Jahres, in dem das 25. Lebensjahr vollendet wird. Es ist jährlich ein Nachweis einzureichen, z.B. Immatrikulationsbescheinigung. Bei Nichteinreichung wird der volle Beitrag erhoben. |
Aufnahmegebühren |
Euro/einmalig |
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Erwachsene ab Vollendung des 18. Lebensjahres |
150,-- |
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Ehegatten/Lebensgefährten 1. Person 2. Person |
150,-- 75,-- |
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Jugendliche bis Vollendung des 18. Lebensjahres |
Keine Auf- nahmegebühr |
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Studenten, Schüler, Auszubildende ab Vollendung des 18. bis Vollendung des 25. Lebensjahres |
50,-- |
Ein entsprechender Nachweis ist dem Aufnahmeantrag beizufügen. |